DSML Deutschland GmbH – Mobile Aktenvernichtung
Branchen / Recht & Steuer

Aktenvernichtung für Kanzleien – vor Ort, verschwiegen, dokumentiert.

Ihre Verschwiegenheitspflicht ist berufsrechtlich und strafrechtlich abgesichert. Mandantenakten, Schriftsätze, Gerichtsakten, Steuerunterlagen – all das verlangt besondere Sorgfalt. Wir vernichten vor Ort in Ihrer Kanzlei nach Schutzklasse 2 mit Sicherheitsstufe P-3.

Familientradition
Seit 1940
Zertifiziert nach
DIN 66399 / ISO 21964
Bei jedem Auftrag
Vernichtungsprotokoll
Rechtlicher Rahmen

§ 43a BRAO (anwaltliche Verschwiegenheit), § 203 StGB, steuerliches Berufsgeheimnis, DSGVO. Unser Standard: Schutzklasse 2 mit Sicherheitsstufe P-3 – auch für Mandantenakten.

Aktenvernichtung Steuerberater und Kanzleien

Aktenvernichtung Steuerberater – Mandantenakten verschwiegen vernichten.

Aktenvernichtung Steuerberater und Aktenvernichtung Anwalt sind bei uns dasselbe Format: Mandantenakten, Steuerunterlagen, Schriftsätze und Buchhaltungsbelege werden vor Ort in der Kanzlei vernichtet. Niemand außer Ihnen und unserem Fahrer sieht die Unterlagen, und der Fahrer sieht nur verschlossene Behälter.

Für die Aktenvernichtung Steuerberater und Kanzleien gelten die Aufbewahrungsfristen der Abgabenordnung – sechs, acht oder zehn Jahre. Danach dürfen Mandantenakten vernichtet werden, und die Verschwiegenheitspflicht verlangt, dass es nachweisbar geschieht. Genau das leistet das Vernichtungsprotokoll, das bei jeder Aktenvernichtung Steuerberater und Anwälte von uns erhalten.

Verschwiegenheitspflicht

Aktenvernichtung Steuerberater und Anwalt: Mandantenakten brauchen besondere Sorgfalt.

  • Sicherheitsstufe P-3 für Mandantenakten und Steuerunterlagen
  • Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO inklusive
  • Für Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsabteilungen
  • Regelmäßiger Service mit Datentonne in der Kanzlei oder einmalige Archivräumung
  • Vor-Ort-Vernichtung: Mandantendaten verlassen Ihre Kanzlei nicht
Häufige Fragen – Kanzleien

Was Kanzleien am häufigsten fragen.

Reicht Schutzklasse 2 für Mandantenakten?+

Unser Standard ist Schutzklasse 2 mit Sicherheitsstufe P-3. Die Verschwiegenheit nach § 43a BRAO sichern wir über die Vernichtung vor Ort in Ihrer Kanzlei und die Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung.

Bekommen wir eine ADV-Vereinbarung?+

Ja, eine Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO stellen wir standardmäßig zur Verfügung – vor Auftragsbeginn unterschrieben.

Laufender Service oder einmalige Archivräumung?+

Beides. Für laufenden Bedarf stellen wir Datentonnen in der Kanzlei auf und holen regelmäßig ab. Für Altakten oder Standortauflösungen kommen wir einmalig mit dem Schredderfahrzeug.

Kurz gesagt

Aktenvernichtung Steuerberater, Anwalt oder Notar – Aktenvernichtung Steuerberater ist unser meistgefragtes Kanzleiformat: Wir stellen die Datentonne in die Kanzlei, leeren sie nach Ihrem Rhythmus und liefern die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gleich mit. Für einmalige Archivräumungen nach Kanzleiauflösung oder Fusion kommen wir mit Personal.

Mandantenakten sicher vernichten lassen?

Vor Ort in Ihrer Kanzlei, AV-Vereinbarung inklusive.

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