Welche Schutzklasse brauchen Sie wirklich? DIN 66399 erklärt.
Sie wollen Akten vernichten lassen und sich rechtssicher fühlen? Dann brauchen Sie eine Schutzklasse nach DIN 66399 – heute international fortgeführt als ISO/IEC 21964.
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- 5,0 / 5(12)
- Familientradition
- Seit 1940
- Zertifiziert nach
- DIN 66399 / ISO 21964
- Bei jedem Auftrag
- Vernichtungsprotokoll
Die Norm definiert drei Schutzklassen für unterschiedlich sensible Daten und sieben Sicherheitsstufen für die Schreddergrößen – für die meisten Unternehmen reicht Schutzklasse 2 mit P-3. Wir vernichten standardmäßig in Schutzklasse 2 mit Sicherheitsstufe P-3 – DSGVO-konform für die meisten Geschäftsdaten. Auf Wunsch vernichten wir in Schutzklasse 3 mit Sicherheitsstufe P-4.
Wie sensibel sind Ihre Daten?
Schutzklassen ordnen Datenträger nach Sensibilität ein – und damit nach Folgen eines potenziellen Datenlecks.
| Klasse | Schutzbedarf | Für wen | Typische Daten |
|---|---|---|---|
| SK 1 | Normal | Standardunternehmen ohne besondere Compliance | Adresslisten, Produktkataloge, Lieferantendaten, Telefonlisten |
| SK 2 | Hoch | Die meisten Unternehmen, DSGVO-relevant | Personalakten, Kundendaten, Verträge, Buchhaltung, interne Geschäftsdaten |
| SK 3 | Sehr hoch | Kanzleien, Praxen, Behörden, Banken | Mandantenakten, Patientenakten, Bankgeheimnis-Daten, klassifizierte Behördenunterlagen |
Sicherheitsstufen Aktenvernichtung: Wie klein soll das Schreddergut sein?
Die Sicherheitsstufen P-1 bis P-7 legen fest, wie klein die Schredder-Schnipsel sein müssen. Je kleiner, desto sicherer – aber auch teurer und aufwendiger.
| Stufe | Partikelgröße | Rekonstruktion | Typisch für |
|---|---|---|---|
| P-1 | ≤ 2.000 mm² | Mit einfachem Aufwand | Kataloge, Werbung |
| P-2 | ≤ 800 mm² | Mit besonderem Aufwand | Interne Anweisungen, allgemeine Geschäftsunterlagen |
| P-3 | ≤ 320 mm² | Mit erheblichem Aufwand | Unser Standard – Personalakten, Buchhaltung, Kundendaten |
| P-4 | ≤ 160 mm² | Mit außergewöhnlichem Aufwand | Besonders sensible Daten – bei uns auf Wunsch |
| P-5 | ≤ 30 mm² | Praktisch nicht rekonstruierbar | Sensible Behörden, Banken-Innenrevision |
| P-6 | ≤ 10 mm² | Kaum mehr machbar | Höchste Geheimhaltung – staatliche Verschlusssachen |
| P-7 | ≤ 5 mm² | Mit aktueller Technik unmöglich | Top-Secret – selten in der Privatwirtschaft |
DSML vernichtet standardmäßig nach P-3. Das ist die für personenbezogene Daten in der Praxis anerkannte Stufe – für nahezu alle Unternehmen, Praxen, Kanzleien und Behörden. Auf Wunsch vernichten wir in Sicherheitsstufe P-4; P-5 bis P-7 bieten wir nicht an, sie sind staatlichen Verschlusssachen vorbehalten.
Aktenvernichtung DSGVO-konform: Welche Schutzklasse braucht Ihr Unternehmen?
Konkrete Empfehlungen pro Branche, basierend auf gesetzlichen Anforderungen und Best Practice.
Sie führen Handwerk, Handel oder Dienstleistung?
Empfehlung: SK 2 / P-3
Erfüllt DSGVO-Anforderungen für die meisten Geschäftsdaten – Personalakten, Buchhaltung, Kundendaten, Verträge.
Sie sind Anwalt oder Notar?
Standard: SK 2 / P-3 · auf Wunsch SK 3 / P-4
Ihre Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO stellt erhöhte Anforderungen. Die Norm ordnet Mandantenakten Schutzklasse 3 zu. Wir vernichten standardmäßig nach Schutzklasse 2 mit P-3, auf Wunsch in Schutzklasse 3 mit P-4 – und sichern die Vertraulichkeit über die Vernichtung vor Ort.
Aktenvernichtung für Kanzleien →Sie sind Arzt oder führen eine Klinik?
Standard: SK 2 / P-3 · auf Wunsch SK 3 / P-4
Patientendaten nach § 203 StGB unterliegen höchster Sensibilität. Die Norm ordnet sie Schutzklasse 3 zu. Wir vernichten standardmäßig nach Schutzklasse 2 mit P-3, auf Wunsch in Schutzklasse 3 mit P-4 – vor Ort, ohne dass Patientenakten das Praxisgelände verlassen.
Aktenvernichtung für Praxen →Sie sind Steuerberater oder WP?
Standard: SK 2 / P-3 · auf Wunsch SK 3 / P-4
Ihr steuerliches Berufsgeheimnis und die Mandantenvertraulichkeit fordern erhöhtes Schutzniveau. Wir vernichten standardmäßig nach Schutzklasse 2 mit P-3, auf Wunsch in Schutzklasse 3 mit P-4 – vor Ort in Ihrer Kanzlei.
Aktenvernichtung für Steuerberater →Sie arbeiten im Finanz- oder Versicherungssektor?
Standard: SK 2 / P-3 · auf Wunsch P-4
SK 2 / P-3 für den gesamten Geschäftsbetrieb, inklusive Risiko-Unterlagen, Innenrevision und Kontodaten. Für Unterlagen mit erhöhtem Schutzbedarf vernichten wir auf Wunsch in Sicherheitsstufe P-4.
Aktenvernichtung für Banken →Sie arbeiten in einer Behörde?
SK 2 / P-3 · auf Wunsch SK 3 / P-4 (Verschlusssachen → Spezialist)
Nach BSI-Grundschutz: P-3 für Verwaltungsakten, auch für vertrauliche personenbezogene Unterlagen. Auf Wunsch vernichten wir in Schutzklasse 3 mit Sicherheitsstufe P-4. Echte Verschlusssachen (P-5/P-6) erfordern einen gelisteten Spezialdienstleister.
Aktenvernichtung für Behörden →Zwei Namen, fast identische Norm.
Die deutsche Norm DIN 66399 wurde 2018 international fortgeführt als ISO/IEC 21964. Inhaltlich ist sie weitgehend identisch – gleiche Schutzklassen, gleiche Sicherheitsstufen, gleiche Definitionen. Wer heute „DIN 66399“ sagt, meint im professionellen Sprachgebrauch in der Regel die ISO 21964. Beide Normen sind nebeneinander gültig, und viele Dienstleister – inklusive DSML – zertifizieren nach beiden.
Bürohäcksler oder professioneller Service?
Die DSGVO erlaubt grundsätzlich beide Wege. In der Praxis sprechen mehrere Faktoren für einen Dienstleister:
- 01
Dokumentation
Externe Anbieter liefern Vernichtungsprotokolle – Bürohäcksler nicht. Bei DSGVO-Audits ist die Dokumentation oft das, was zählt.
- 02
Volumen
Ab etwa 5 Aktenordnern pro Monat wird Eigenvernichtung zur Belastung – Zeit, Maschinenwartung, Entsorgung.
- 03
Schutzklasse
Bürohäcksler erreichen meist nur P-1 oder P-2. Für Schutzklasse 2 mit Sicherheitsstufe P-3 – die für personenbezogene Daten in der Praxis anerkannte Stufe – braucht es industrielle Schredder-Technik; bei uns steht sie im Fahrzeug vor Ihrer Tür.
- 04
Verantwortung
Auch bei Eigenvernichtung muss das Unternehmen DSGVO-Konformität nachweisen können. Dienstleister-Protokolle sind die einfachste Lösung.
Sie müssen das gar nicht selbst entscheiden.
Wir nehmen Ihnen die Einordnung in zwei Minuten am Telefon ab. Sagen Sie uns einfach, was Sie schreddern lassen wollen – Personalakten, Patientenakten, Mandantendaten, Buchhaltung, Festplatten – und wir empfehlen die passende Schutzklasse und Sicherheitsstufe.
Kostenlos, unverbindlich, ohne Verkaufsgespräch.
Und natürlich: wir schreddern mobil vor Ort bei Ihnen, nach DIN 66399 standardmäßig in Schutzklasse 2 mit Sicherheitsstufe P-3, auf Wunsch in Schutzklasse 3 mit P-4. Vernichtungsprotokoll inklusive – und Ihre Akten verlassen Ihr Grundstück nicht.
Was Sie sonst noch wissen sollten.
Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen
Wann darf was vernichtet werden? 6 vs. 10 Jahre nach HGB § 257, AO § 147 und Spezialvorschriften.
Mehr erfahren →– LeistungenDSGVO und Aktenvernichtung
Was Art. 17 und Art. 32 DSGVO konkret für die Vernichtung personenbezogener Daten bedeuten.
Mehr erfahren →– PreisWas kostet Aktenvernichtung?
Transparente Preis-Übersicht mit Rechenbeispielen für typische Volumen und Unternehmensgrößen.
Mehr erfahren →Die häufigsten Fragen zur DIN 66399.
Ist die DIN 66399 noch aktuell?+
Ja. Die DIN 66399 gilt weiterhin als Praxis-Standard und wurde international in die ISO/IEC 21964 überführt – Schutzklassen und Sicherheitsstufen sind identisch. DSML ist nach beiden zertifiziert und vernichtet standardmäßig nach Schutzklasse 2 mit Sicherheitsstufe P-3, auf Wunsch in Schutzklasse 3 mit P-4.
Was besagt die DIN 66399 in einem Satz?+
Sie regelt, wie Datenträger sicher vernichtet werden: drei Schutzklassen je nach Schutzbedarf der Daten und sieben Sicherheitsstufen (P-1 bis P-7) für die Partikelgröße nach dem Schreddern.
Was bedeutet die Sicherheitsstufe P-4?+
P-4 begrenzt die Partikelfläche auf max. 160 mm² – geeignet für besonders sensible personenbezogene Daten. P-4 bieten wir auf Wunsch an; P-5 bis P-7 sind staatlichen Verschlusssachen vorbehalten. Für Ihre Vernichtung wählen Sie den passenden Service in unserer Preisliste.
Sichere Vernichtung – wir empfehlen die passende Schutzklasse.
Zwei Minuten am Telefon. Kostenlos. Unverbindlich.
