DSML Deutschland GmbH – Mobile Aktenvernichtung
Glossar / Wissen

Welche Schutzklasse brauchen Sie wirklich? DIN 66399 erklärt.

Sie wollen Akten vernichten lassen und sich rechtssicher fühlen? Dann brauchen Sie eine Schutzklasse nach DIN 66399 – heute international fortgeführt als ISO/IEC 21964.

Familientradition
Seit 1940
Zertifiziert nach
DIN 66399 / ISO 21964
Bei jedem Auftrag
Vernichtungsprotokoll
In zwei Sätzen

Die Norm definiert drei Schutzklassen für unterschiedlich sensible Daten und sieben Sicherheitsstufen für die Schreddergrößen – für die meisten Unternehmen reicht Schutzklasse 2 mit P-3. Wir vernichten standardmäßig in Schutzklasse 2 mit Sicherheitsstufe P-3 – DSGVO-konform für die meisten Geschäftsdaten. Auf Wunsch vernichten wir in Schutzklasse 3 mit Sicherheitsstufe P-4.

01 / Drei Schutzklassen

Wie sensibel sind Ihre Daten?

Schutzklassen ordnen Datenträger nach Sensibilität ein – und damit nach Folgen eines potenziellen Datenlecks.

KlasseSchutzbedarfFür wenTypische Daten
SK 1NormalStandardunternehmen ohne besondere ComplianceAdresslisten, Produktkataloge, Lieferantendaten, Telefonlisten
SK 2HochDie meisten Unternehmen, DSGVO-relevantPersonalakten, Kundendaten, Verträge, Buchhaltung, interne Geschäftsdaten
SK 3Sehr hochKanzleien, Praxen, Behörden, BankenMandantenakten, Patientenakten, Bankgeheimnis-Daten, klassifizierte Behördenunterlagen
02 / Sieben Sicherheitsstufen

Sicherheitsstufen Aktenvernichtung: Wie klein soll das Schreddergut sein?

Die Sicherheitsstufen P-1 bis P-7 legen fest, wie klein die Schredder-Schnipsel sein müssen. Je kleiner, desto sicherer – aber auch teurer und aufwendiger.

StufePartikelgrößeRekonstruktionTypisch für
P-1≤ 2.000 mm²Mit einfachem AufwandKataloge, Werbung
P-2≤ 800 mm²Mit besonderem AufwandInterne Anweisungen, allgemeine Geschäftsunterlagen
P-3≤ 320 mm²Mit erheblichem AufwandUnser Standard – Personalakten, Buchhaltung, Kundendaten
P-4≤ 160 mm²Mit außergewöhnlichem AufwandBesonders sensible Daten – bei uns auf Wunsch
P-5≤ 30 mm²Praktisch nicht rekonstruierbarSensible Behörden, Banken-Innenrevision
P-6≤ 10 mm²Kaum mehr machbarHöchste Geheimhaltung – staatliche Verschlusssachen
P-7≤ 5 mm²Mit aktueller Technik unmöglichTop-Secret – selten in der Privatwirtschaft

DSML vernichtet standardmäßig nach P-3. Das ist die für personenbezogene Daten in der Praxis anerkannte Stufe – für nahezu alle Unternehmen, Praxen, Kanzleien und Behörden. Auf Wunsch vernichten wir in Sicherheitsstufe P-4; P-5 bis P-7 bieten wir nicht an, sie sind staatlichen Verschlusssachen vorbehalten.

03 / Branchen-Empfehlungen

Aktenvernichtung DSGVO-konform: Welche Schutzklasse braucht Ihr Unternehmen?

Konkrete Empfehlungen pro Branche, basierend auf gesetzlichen Anforderungen und Best Practice.

– Standard-Unternehmen, Mittelstand

Sie führen Handwerk, Handel oder Dienstleistung?

Empfehlung: SK 2 / P-3

Erfüllt DSGVO-Anforderungen für die meisten Geschäftsdaten – Personalakten, Buchhaltung, Kundendaten, Verträge.

– Anwaltskanzleien, Notariate

Sie sind Anwalt oder Notar?

Standard: SK 2 / P-3 · auf Wunsch SK 3 / P-4

Ihre Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO stellt erhöhte Anforderungen. Die Norm ordnet Mandantenakten Schutzklasse 3 zu. Wir vernichten standardmäßig nach Schutzklasse 2 mit P-3, auf Wunsch in Schutzklasse 3 mit P-4 – und sichern die Vertraulichkeit über die Vernichtung vor Ort.

Aktenvernichtung für Kanzleien →
– Arztpraxen, Kliniken

Sie sind Arzt oder führen eine Klinik?

Standard: SK 2 / P-3 · auf Wunsch SK 3 / P-4

Patientendaten nach § 203 StGB unterliegen höchster Sensibilität. Die Norm ordnet sie Schutzklasse 3 zu. Wir vernichten standardmäßig nach Schutzklasse 2 mit P-3, auf Wunsch in Schutzklasse 3 mit P-4 – vor Ort, ohne dass Patientenakten das Praxisgelände verlassen.

Aktenvernichtung für Praxen →
– Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Sie sind Steuerberater oder WP?

Standard: SK 2 / P-3 · auf Wunsch SK 3 / P-4

Ihr steuerliches Berufsgeheimnis und die Mandantenvertraulichkeit fordern erhöhtes Schutzniveau. Wir vernichten standardmäßig nach Schutzklasse 2 mit P-3, auf Wunsch in Schutzklasse 3 mit P-4 – vor Ort in Ihrer Kanzlei.

Aktenvernichtung für Steuerberater →
– Banken, Sparkassen, Versicherungen

Sie arbeiten im Finanz- oder Versicherungssektor?

Standard: SK 2 / P-3 · auf Wunsch P-4

SK 2 / P-3 für den gesamten Geschäftsbetrieb, inklusive Risiko-Unterlagen, Innenrevision und Kontodaten. Für Unterlagen mit erhöhtem Schutzbedarf vernichten wir auf Wunsch in Sicherheitsstufe P-4.

Aktenvernichtung für Banken →
– Behörden, öffentliche Hand

Sie arbeiten in einer Behörde?

SK 2 / P-3 · auf Wunsch SK 3 / P-4 (Verschlusssachen → Spezialist)

Nach BSI-Grundschutz: P-3 für Verwaltungsakten, auch für vertrauliche personenbezogene Unterlagen. Auf Wunsch vernichten wir in Schutzklasse 3 mit Sicherheitsstufe P-4. Echte Verschlusssachen (P-5/P-6) erfordern einen gelisteten Spezialdienstleister.

Aktenvernichtung für Behörden →
04 / DIN 66399 vs. ISO/IEC 21964

Zwei Namen, fast identische Norm.

Die deutsche Norm DIN 66399 wurde 2018 international fortgeführt als ISO/IEC 21964. Inhaltlich ist sie weitgehend identisch – gleiche Schutzklassen, gleiche Sicherheitsstufen, gleiche Definitionen. Wer heute „DIN 66399“ sagt, meint im professionellen Sprachgebrauch in der Regel die ISO 21964. Beide Normen sind nebeneinander gültig, und viele Dienstleister – inklusive DSML – zertifizieren nach beiden.

05 / Eigen vs. Dienstleister

Bürohäcksler oder professioneller Service?

Die DSGVO erlaubt grundsätzlich beide Wege. In der Praxis sprechen mehrere Faktoren für einen Dienstleister:

  1. 01

    Dokumentation

    Externe Anbieter liefern Vernichtungsprotokolle – Bürohäcksler nicht. Bei DSGVO-Audits ist die Dokumentation oft das, was zählt.

  2. 02

    Volumen

    Ab etwa 5 Aktenordnern pro Monat wird Eigenvernichtung zur Belastung – Zeit, Maschinenwartung, Entsorgung.

  3. 03

    Schutzklasse

    Bürohäcksler erreichen meist nur P-1 oder P-2. Für Schutzklasse 2 mit Sicherheitsstufe P-3 – die für personenbezogene Daten in der Praxis anerkannte Stufe – braucht es industrielle Schredder-Technik; bei uns steht sie im Fahrzeug vor Ihrer Tür.

  4. 04

    Verantwortung

    Auch bei Eigenvernichtung muss das Unternehmen DSGVO-Konformität nachweisen können. Dienstleister-Protokolle sind die einfachste Lösung.

Klingt komplex?

Sie müssen das gar nicht selbst entscheiden.

Wir nehmen Ihnen die Einordnung in zwei Minuten am Telefon ab. Sagen Sie uns einfach, was Sie schreddern lassen wollen – Personalakten, Patientenakten, Mandantendaten, Buchhaltung, Festplatten – und wir empfehlen die passende Schutzklasse und Sicherheitsstufe.

Kostenlos, unverbindlich, ohne Verkaufsgespräch.

Und natürlich: wir schreddern mobil vor Ort bei Ihnen, nach DIN 66399 standardmäßig in Schutzklasse 2 mit Sicherheitsstufe P-3, auf Wunsch in Schutzklasse 3 mit P-4. Vernichtungsprotokoll inklusive – und Ihre Akten verlassen Ihr Grundstück nicht.

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zur DIN 66399.

Ist die DIN 66399 noch aktuell?+

Ja. Die DIN 66399 gilt weiterhin als Praxis-Standard und wurde international in die ISO/IEC 21964 überführt – Schutzklassen und Sicherheitsstufen sind identisch. DSML ist nach beiden zertifiziert und vernichtet standardmäßig nach Schutzklasse 2 mit Sicherheitsstufe P-3, auf Wunsch in Schutzklasse 3 mit P-4.

Was besagt die DIN 66399 in einem Satz?+

Sie regelt, wie Datenträger sicher vernichtet werden: drei Schutzklassen je nach Schutzbedarf der Daten und sieben Sicherheitsstufen (P-1 bis P-7) für die Partikelgröße nach dem Schreddern.

Was bedeutet die Sicherheitsstufe P-4?+

P-4 begrenzt die Partikelfläche auf max. 160 mm² – geeignet für besonders sensible personenbezogene Daten. P-4 bieten wir auf Wunsch an; P-5 bis P-7 sind staatlichen Verschlusssachen vorbehalten. Für Ihre Vernichtung wählen Sie den passenden Service in unserer Preisliste.

Sichere Vernichtung – wir empfehlen die passende Schutzklasse.

Zwei Minuten am Telefon. Kostenlos. Unverbindlich.

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